Beschreibung
Ostermundigen
3072 Ostermundigen liegt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland, im Kanton Bern. Die Bevölkerung in der politischen Gemeinde Ostermundigen hat sich in den letzten fünf Jahren um durchschnittlich +0.4% pro Jahr auf 17’884 Einwohner verändert (Stand 31. Dez. 2022). Die Steuerbelastung liegt bei 15.6% (Kanton: 15.7%). Für die letzten fünf Jahre weist die Gemeinde im Durchschnitt eine jährliche Wohnbautätigkeit von 0.7% auf, während die Leerwohnungsziffer aktuell 1.1% beträgt (Stand 1. Jun. 2023). Die Immobilienpreise haben sich in den letzten fünf Jahren um +22.7% verändert (Kanton: +16.5%).
Wohnung
Das Mehrfamilienhaus mit 24 Einheiten wurde 1996 erstellt. Die grosszügige, helle 4.5-Zimmer-Wohnung mit 146 m2 Netto-Wohnfläche befindet sich im obersten Geschoss und ist gegen Westen ausgerichtet. Sie ist mit dem Lift erreichbar und rollstuhlgängig. Links vom Entrée (mit Garderobe und Wandschrank), befinden sich das Gäste-WC mit Dusche, rechts Zimmer 1 mit einem kleinen Balkon. Anschliessend an den Essbereich und die offene Küche befindet sich der Salon mit Warmluftcheminée. Vom Ess- und Wohnbereich aus gelangt man auf den grossen Balkon (ca. 20 m2) Vom Korridor (mit Wandschränken) aus erreicht man das Badezimmer mit Wanne, Dusche, WC und Doppelllavabo. Gegenüber liegt Zimmer 2, daneben Zimmer 3. Neben dem Bad befindet sich der geräumgie Wirtschaftsraum mit Waschmaschine. Im Ess- und Küchenbereich sowie in der Bädern sind helle Keramikplatten verlegt. Salon umd Zimmer sind mit Parkett ausgestettet.
Das Untergeschoss erreicht man mit dem Lift. Dort befinden sich Parkplätze Nr. 10 und 11 welche zum Betrag von insgesamt CHF 40’000.- mit der Wohnung zu erwerben sind. Ebenfalls zur Wohnung gehört ein geräumiges Kellerabteil mit 19.5 m2 Nutzfläche.
Das Gebäude wurde im Baurecht der Burgergemeinde Bern erstellt. Der Ablauf der gegenwärtigen Baurechtsdauer ist auf den 31.12. 2074 vorgesehen. 2 Jahre vor diesem Termin treten die Parteien für eine Weiterführung in Verhandlungen. Kommt eine Weiterführung nicht zustande erhalten die Baurechtsberechtigten eine Heimfallentschädigung in der Höhe des dannzumaligen Verkehrswerts. Es handelt sich damit um eine sehr grosszügige Heimfallregelung!